Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum!
Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse. Erfahren Sie jetzt die Details dazu:
Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der
behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne.
Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre regelmäßige Untersuchungen nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.
Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick in sein Bonusheft zu werfen und rechtzeitig
einen Untersuchungstermin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt: Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an.